Page 5 - CMS Booklet Behörden
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                                                  WIR ÜBER UNS:
                                   FAKTEN ÜBER DIE LANDESANWALTSCHAFT BAYERN





                               WAS MACHT DIE LANDESANWALTSCHAFT BAYERN?

                                            Die Landesanwaltschaft Bayern (LAB) ist die „Anwaltskanzlei des
                                            Staates“. Denn wir übernehmen seine Prozessvertretung – und zwar in
                                            allen gegen den Freistaat Bayern als Beklagten gerichteten verwaltungs­
                                            gerichtlichen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
                                            (BayVGH) und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Unsere Prozess­
                                            vertretung betrifft vornehmlich Beschwerden, Berufungen und Revisionen
                                            (einschließlich der Berufungs­ und Revisionszulassungsverfahren), aber
                                            auch wichtige erstinstanzliche Verfahren (vgl. §§ 47 ff. VwGO), wie
                                            Normen kontrollen und Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse bei
                                            Großvorhaben wie Flughäfen oder Autobahnen und in anderen heraus­
                                            gehobenen Fällen.
                                                                                          WAS IST DER „VERTRETER DES
                                                                                          ÖFFENTLICHEN INTERESSES“?
                                            Baugenehmigungen, Genehmigung von Gewerbebetrieben und Windkraft­
                                            anlagen, Bauvorhaben wie der Bau der A 94 oder die dritte Startbahn am   Die Landesanwaltschaft Bayern ist „Vertreter des öffentlichen Interesses“
                                            Flughafen München, Streit ums BAföG oder Führerscheinentzug: Streitig­  – kurz: VöI. Das heißt, sie kann sich als Beteiligter in alle Verfahren ein­
                                            keiten aus diesen Bereichen sind nur einige Beispiele unserer vielfältigen   schalten, in denen nicht der Freistaat Bayern, sondern zum Beispiel die
                                            Tätigkeit. Als Anwalt der Ausgangsbehörde bereiten wir den Streitstoff auf,   Bundes republik Deutschland oder eine Kommune beklagte Partei ist.
                                            erstellen Schriftsätze an das Gericht und den Gegner. Wir vertreten die Be­  Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn eine kreisfreie Stadt oder Große
                                            lange der Behörde in der mündlichen Verhandlung oder beim Augenschein.   Kreisstadt als Kreisverwaltungsbehörde tätig ist, zum Beispiel bei einer
                                            Oft benötigen wir dazu den Sachverstand von Fachbehörden (zum Beispiel   Baugeneh migung oder einem Versammlungsverbot.
                                            der Wasserwirtschaftsämter oder des Landesamts für Umwelt), die wir    Ein Beispiel dazu:
                                            einschalten und mit denen wir gemeinsam Stellungnahmen erarbeiten
                                            (zum Beispiel zum Schall­ oder Naturschutz). Mit den Behörden und Gerich­
                                            ten arbeiten wir an einvernehmlichen Konfliktlösungen (zum Beispiel Ver­  Verbotenes Glücksspiel
                                            gleiche). Wenn wir den Prozess nicht gewinnen, analysieren wir die Erfolgs­
                                            aussichten eines Rechtsmittels, legen es anschließend ein – oder raten   Die kreisfreie Stadt A. erlässt gegen einen Vermittler von Sportwetten eine
                                            dazu, den Prozess zu beenden.                              Unterlassungsverfügung auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages.
                                                                                                       Sie handelt dabei als Kreisverwaltungsbehörde. Im Urteil des Verwaltungs­
                                                                                                       gerichts wird die Verfügung aufgehoben. Sowohl zur Wahrung des gesamt­
                                            Die Landesanwaltschaft Bayern steht im ständigen Austausch mit den Mi­  staatlichen, bayernweiten Interesses an der Unterbindung nicht konzessio­
                                            nisterien und sonstigen Behörden des Freistaates Bayern, den Kommunen   nierter Sportwetten als auch zur Minderung des nicht unerheblichen
                                            und den kommunalen Spitzenverbänden. Jede staatliche Behörde kann   Prozesskostenrisikos, das der kreisfreien Stadt A. im Falle der Rechtsmittel­
                                            sich mit Rechtsfragen an die Landesanwaltschaft wenden, auch im Vorfeld   einlegung entstünde, beteiligt sich die Landesanwaltschaft Bayern als VöI
                                            von gerichtlichen Streitigkeiten. Bevor vom Freistaat Bayern ein Rechtsmit­  an dem Verfahren vor dem BayVGH und legt das zulässige Rechtsmittel
                                            tel eingelegt wird, werden dessen Erfolgsaussichten geklärt. Rechtsbera­  ein. Es gelingt ihr, das Berufungsgericht von der Rechtmäßigkeit der Unter­
                                            tung gegenüber Bürgern ist allerdings ausschließlich der Rechtsanwalt­  sagungsverfügung zu überzeugen, sodass das Urteil des Verwaltungs­
                                            schaft vorbehalten.                                        gerichts aufgehoben wird und die Verfügung der Stadt A. bestehen bleibt.
                                            Die Landesanwaltschaft Bayern ist auch der „Vertreter des öffentlichen
                                            Interesses“ und Disziplinarbehörde.
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