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                                    Marktstrukturförderung





                                  Um die Erlöse der landwirtschaftlichen Erzeuger zu stabilisieren und den Absatz der
                                  erzeugten Produkte zu fördern, sind wettbewerbsfähige Unternehmen der Verarbeitung
                                  und Vermarktung in der Region von großer Bedeutung. Neben traditionellen Verarbei-
                                  tungsweisen prägen wegweisende Innovationen das Bild einer modernen bayerischen
                                  Ernährungswirtschaft. Diese Errungenschaften gilt es zu sichern und weiter zu entwi-
                                  ckeln.
                                  Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung verbessert die Wertschöpfung in der   Wenn das Unternehmen Anhang-I-Erzeugnisse   Beträge
                                  Ernährungswirtschaft und sichert zugleich Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Durch die   zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen mit den zu
                                  Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse wird zudem   fördernden Investitionen verarbeitet, beträgt       Untergrenze: 250.000 Euro zuschussfähiges
                                  die wirtschaftliche Situation der bäuerlichen Betriebe stabilisiert. Die Investitionen kom-  der Zuschuss:  Mindestinvestitionsvolumen je Vorhaben
                                  men so wiederum dem gesamten ländlichen Raum zugute.                                Obergrenze: Der Zuschuss je Vorhaben ist auf
                                                                                               10 % für mittlere Unternehmen und  maximal 750.000 Euro beschränkt.
                                                                                               20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
                                  Ziele des Programms    Höhe und Art der Förderung
                                      Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit   Wenn das Unternehmen Anhang-I-Erzeugnisse
                                   der mittelgroßen, kleinen und Kleinst-  ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen mit
                                   Unterneh men der Verarbeitung und   den zu fördernden Investitionen verarbeitet,
                                   Vermarktung von landwirtschaftlichen   beträgt der Zuschuss:
                                   Erzeugnissen in Bayern
                                       Förderung von Innovationen, Verbesserung       20 %
                                   der Effizienz des Ressourceneinsatzes,       25 % bei ausschließlicher Verarbeitung
                                   insbesondere von Wasser und Energie.   und Vermarktung von zertifizierten öko-  Wer kann einen Antrag stellen?  mit Zusammenschlüssen oder einzelnen
                                                           logischen Erzeugnissen                                         Erzeugern ausgelastet werden
                                                             55 % für Mitglieder und Vorhaben     Unternehmen der Verarbeitung und Vermark-      die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung
                                  Was wird gefördert?      einer Operationellen Gruppe.            tung aller Rechtsformen müssen u. a. nachfol-  des Unternehmens und des Vorhabens
                                                                                                   gende Voraussetzungen erfüllen:  sowie der damit verbundenen Absatz-
                                  Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Küh-                                        möglichkeiten müssen gegeben sein
                                  lung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Ver-                  zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen       erforderliche bau- und umweltrechtliche
                                  packung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermark-                nicht mehr als 750 Personen beschäftigt   Genehmigungen müssen vorliegen.
                                  tung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen.                 sein oder der Jahresumsatz darf nicht
                                                                                                    mehr als 200 Mio. Euro betragen
                                                                                                       die Tätigkeit des antragstellenden Unter -  Antragstellung
                                                                                                    nehmens darf sich nicht gleichzeitig auf
                                                                                                    die Erzeugung landwirtschaftlicher   Antragsbehörde ist die Bayerische Landesan-
                                                                                                    Erzeugnisse (Primärproduktion) beziehen  stalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Förder-
                                                                                                       der Antragsteller verarbeitet oder   wesen und Fachrecht.
                                                                                                    vermarktet Waren des Anhang I AEUV
                                                                                                       der Investitionsstandort befindet sich   Weitere Hinweise
                                                                                                    in Bayern            Ausführliche Programminformationen, Merkblät-
                                                                                                       mindestens 40 % der Aufnahmekapazität   ter und Formulare sind im Internet verfügbar.
                                                                                                    der Erzeugnisse, für die das Unternehmen   www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser
                                                                                                    gefördert wird, muss durch Lieferverträge
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