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Marktstrukturförderung
Um die Erlöse der landwirtschaftlichen Erzeuger zu stabilisieren und den Absatz der
erzeugten Produkte zu fördern, sind wettbewerbsfähige Unternehmen der Verarbeitung
und Vermarktung in der Region von großer Bedeutung. Neben traditionellen Verarbei-
tungsweisen prägen wegweisende Innovationen das Bild einer modernen bayerischen
Ernährungswirtschaft. Diese Errungenschaften gilt es zu sichern und weiter zu entwi-
ckeln.
Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung verbessert die Wertschöpfung in der Wenn das Unternehmen Anhang-I-Erzeugnisse Beträge
Ernährungswirtschaft und sichert zugleich Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Durch die zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen mit den zu
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse wird zudem fördernden Investitionen verarbeitet, beträgt Untergrenze: 250.000 Euro zuschussfähiges
die wirtschaftliche Situation der bäuerlichen Betriebe stabilisiert. Die Investitionen kom- der Zuschuss: Mindestinvestitionsvolumen je Vorhaben
men so wiederum dem gesamten ländlichen Raum zugute. Obergrenze: Der Zuschuss je Vorhaben ist auf
10 % für mittlere Unternehmen und maximal 750.000 Euro beschränkt.
20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
Ziele des Programms Höhe und Art der Förderung
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Wenn das Unternehmen Anhang-I-Erzeugnisse
der mittelgroßen, kleinen und Kleinst- ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen mit
Unterneh men der Verarbeitung und den zu fördernden Investitionen verarbeitet,
Vermarktung von landwirtschaftlichen beträgt der Zuschuss:
Erzeugnissen in Bayern
Förderung von Innovationen, Verbesserung 20 %
der Effizienz des Ressourceneinsatzes, 25 % bei ausschließlicher Verarbeitung
insbesondere von Wasser und Energie. und Vermarktung von zertifizierten öko- Wer kann einen Antrag stellen? mit Zusammenschlüssen oder einzelnen
logischen Erzeugnissen Erzeugern ausgelastet werden
55 % für Mitglieder und Vorhaben Unternehmen der Verarbeitung und Vermark- die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung
Was wird gefördert? einer Operationellen Gruppe. tung aller Rechtsformen müssen u. a. nachfol- des Unternehmens und des Vorhabens
gende Voraussetzungen erfüllen: sowie der damit verbundenen Absatz-
Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Küh- möglichkeiten müssen gegeben sein
lung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Ver- zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen erforderliche bau- und umweltrechtliche
packung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermark- nicht mehr als 750 Personen beschäftigt Genehmigungen müssen vorliegen.
tung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. sein oder der Jahresumsatz darf nicht
mehr als 200 Mio. Euro betragen
die Tätigkeit des antragstellenden Unter - Antragstellung
nehmens darf sich nicht gleichzeitig auf
die Erzeugung landwirtschaftlicher Antragsbehörde ist die Bayerische Landesan-
Erzeugnisse (Primärproduktion) beziehen stalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Förder-
der Antragsteller verarbeitet oder wesen und Fachrecht.
vermarktet Waren des Anhang I AEUV
der Investitionsstandort befindet sich Weitere Hinweise
in Bayern Ausführliche Programminformationen, Merkblät-
mindestens 40 % der Aufnahmekapazität ter und Formulare sind im Internet verfügbar.
der Erzeugnisse, für die das Unternehmen www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser
gefördert wird, muss durch Lieferverträge
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