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                                                                              Bayerische Staatsregierung





                                                               Bayerisches Familiengeld ab
                                                               dem 1. September 2018

                                                               Bayern ist ein Familienland. Familien sollen sich in Bayern wohl
                                                               fühlen. Ab dem 1. September 2018 gibt es daher das
                                                               Bayerische Familiengeld, eine neue gesetzliche Leistung.

                                                               Bayerisches Familiengeld:
                                                               Einfache und unkomplizierte Leistung für Familien
                                                               Der Freistaat Bayern gewährt künftig für jedes Kind im Alter von
                                                               einem und zwei Jahren 250 Euro pro Monat, ab dem dritten
                                                               Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das bedeutet bei Inanspruch-
                                                               nahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren 6.000 bzw.
                                                               7.200 Euro – unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit.
                                                               Das bundesweit einzigartige Familiengeld schafft damit mehr
                                                               finanziellen Spielraum und echte Wahlfreiheit für Familien: Die
                                                               Leistung ist unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht
                                                               oder in der Familie betreut wird. Die Eltern sollen selbst frei ent-
                                                               scheiden können, welche Betreuung für ihr Kind am besten ist.
                                                               Weitere Informationen
                                                               Eltern, die in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten
                                                               haben, brauchen keinen Antrag zu stellen. Der Elterngeldantrag
                                                               gilt auch als Antrag auf Familiengeld.
                                                               Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld unter
                                                               www.stmas.bayern.de/familiengeld oder unter
                                                               www.familiengeld.bayern.de.
                                                               Info-Telefon: 0931 320 909 29 (Montag bis Donnerstag von
                                                               8 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr).






                                                            Anzeigenentwurf „Familiengeld“ zur bayernweiten Schaltung





                                                                                                                                                             Seite 13
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