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Bayerische Staatsregierung
Bayerisches Familiengeld ab
dem 1. September 2018
Bayern ist ein Familienland. Familien sollen sich in Bayern wohl
fühlen. Ab dem 1. September 2018 gibt es daher das
Bayerische Familiengeld, eine neue gesetzliche Leistung.
Bayerisches Familiengeld:
Einfache und unkomplizierte Leistung für Familien
Der Freistaat Bayern gewährt künftig für jedes Kind im Alter von
einem und zwei Jahren 250 Euro pro Monat, ab dem dritten
Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das bedeutet bei Inanspruch-
nahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren 6.000 bzw.
7.200 Euro – unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit.
Das bundesweit einzigartige Familiengeld schafft damit mehr
finanziellen Spielraum und echte Wahlfreiheit für Familien: Die
Leistung ist unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht
oder in der Familie betreut wird. Die Eltern sollen selbst frei ent-
scheiden können, welche Betreuung für ihr Kind am besten ist.
Weitere Informationen
Eltern, die in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten
haben, brauchen keinen Antrag zu stellen. Der Elterngeldantrag
gilt auch als Antrag auf Familiengeld.
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld unter
www.stmas.bayern.de/familiengeld oder unter
www.familiengeld.bayern.de.
Info-Telefon: 0931 320 909 29 (Montag bis Donnerstag von
8 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr).
Anzeigenentwurf „Familiengeld“ zur bayernweiten Schaltung
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