Page 69 - CMS - Schulverlage Referenzen 2023
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2 Gesundheitliche Versorgung in Deutschland Lernfeld 1 Lernfeld 1 2 Gesundheitliche Versorgung in Deutschland
2.2 Stationäre Versorgung 2.4 Öffentlicher Gesundheitsdienst
Bei einer stationären Behandlung bleibt der Patient im Träger Beispiel Neben der ambulanten und stationären Versorgung ist der
Rahmen eines diagnostischen oder therapeutischen Öffentliche Gesundheitsdienst die „dritte Säule“ des Gesund-
Eingriffs über Nacht. Daher muss die Einrichtung Bet- öffentlich • Bundeskrankenhaus heitswesens. Seine vorrangigen Aufgaben liegen im Bereich der
ten vorhalten. Eine stationäre Behandlung erfolgt • Landeskrankenhaus Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der Gesundheits-
meist in Krankenhäusern. • Kreiskrankenhaus förderung.
• Gemeindekrankenhaus
Die Gesundheitsämter sind die Behörden des öffentlichen
Krankenhäuser freigemein- • Kirchliches Krankenhaus Gesundheitsdienstes. Man findet sie in jeder Stadt. Die Aufga-
nützig (katholisch oder evangelisch) ben der Gesundheitsämter werden durch Bundesgesetze,
Krankenhäuser werden nach der Art ihrer Versorgung • Rotes Kreuz Krankenhaus Landes gesetze und -verordnungen und zum Teil durch EU-Recht
eingeteilt:
privat • Privatkliniken, z. B. Rhön-Kliniken, festgelegt (siehe S. 16). Ihre Schwerpunkte sind von Bundesland
• Krankenhäuser mit Maximalversorgung: Diese Helios-Kliniken, Asklepios-Kliniken zu Bundesland verschieden, z. B. überwachen sie die Einhaltung
sind häufig Universitätskliniken, die alle Fachrich- hygienischer Vorschriften in Arztpraxen, Schulen, Kindergärten,
tungen vorhalten. Tabelle 1 Krankenhäuser in Deutschland Altenheimen, öffentlichen Schwimmbädern und in vielen ande-
ren öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen.
• Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung:
Sie halten große Fachabteilungen vor und erfüllen Aufgaben der Ärzte- und Krankenpflegeausbildung. Weitere Aufgaben der Gesundheitsämter sind:
• Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung: Diese sind zuständig für die flächendeckende Versor- • AIDS-Beratung
gung mit Chirurgie, Innerer Medizin sowie Gynäkologie und Geburtshilfe. • Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktiker
• Amtsärztlicher Dienst
Krankenhausträger sind Personen, Körperschaften oder Institutionen, die das Krankenhaus besitzen oder • Gesundheitsberichterstattung
betreiben. Es werden öffentliche, freigemeinnützige und private Träger unterschieden (Tabelle 1).
• Gesundheitsförderung
• Öffentliche Krankenhäuser: Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Land oder Gemeinden. • Impfwesen
• Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
• Freigemeinnützige Krankenhäuser: Sie werden von Kirchen oder freien Wohlfahrtsverbänden finanziert.
• Schuleingangsuntersuchungen (Bild 1)
• Private Krankenhäuser: Sie erhalten keine öffentlichen Zuschüsse, sondern werden, wie der Name schon • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung Bild 1 Schuleingangsuntersuchung beim
sagt, rein privat finanziert. • Sozialpsychiatrischer Dienst Gesundheitsamt
2.3 Ambulante und stationäre Ambulante Versorgung Öffentlicher Gesundheitsdienst Stationäre Versorgung
Schnittstelle z. B. in: z. B. in:
• Praxen Bundesbehörden:
Die Krankenhauseinweisung eines Patienten erfolgt • Apotheken RKI, PEI, DIMDI, • Krankenhäusern
in der Regel durch die behandelnden Haus- oder • MVZ BZgA, BfArM, BfR, BVL
Fachärzte. Nach einem Krankenhausaufenthalt stellt
sich die Frage der Weiterbehandlung. z. B. durch: z. B. durch:
Ist die akute Erkrankung überwunden, können • Ärzte, Zahnärzte Zentrale Einrichtungen • Ärzte, Zahnärzte
• Apotheker der Länder: • Apotheker
• Rehabilitationsmaßnahmen, • Psychologen Landeskliniken, Lebens- • Physiotherapeuten
• eine ambulante Weiterbehandlung oder • Optiker, Hebammen mittelchemische Unter- • Ergotherapeuten
Logopäden suchungsämter, • Hebammen
• der Übergang in eine Pflegeeinrichtung Landesgewerbeärzte • Logopäden
nötig sein.
Wichtig ist dabei der zügige qualifizierte Austausch Gesundheitsämter
der behandlungsrelevanten Informationen zwischen
den Praxen, Kliniken und Pflegeheimen.
Bild 2 Die drei Bereiche des deutschen Gesundheitswesens
Eine sehr gute Lösung stellen hierbei Patienten-
überleitungsbögen dar (Bild 1). Sie vermeiden nicht Merke
nur unnötige Belastungen für Patienten und Ange-
hörige, sondern erleichtern und verbessern die Kom- Ambulante Versorgung: Der Patient kehrt nach der medizinischen Versorgung oder dem
munikation und Kooperation aller beteiligten Fach- Eingriff nach Hause zurück.
gruppen. Stationäre Versorgung: Der Patient bleibt im Rahmen eines diagnostischen oder therapeuti-
Bild 1 Ausschnitt aus einem Patientenüberleitungsbogen schen Eingriffs über Nacht.
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